Wie Drohnen den Begutachtungsprozess effektiv unterstützen können
In Spezialfällen und bei der Nachbesichtigung kann der Einsatz von Drohnen bei der Begutachtung Sinn machen. Wir beleuchten einen Fall aus der Begutachtungspraxis bei faircheck, gemeinsam mit Schadenexperten und Chef-Sachverständigen Thomas Leitner. Was bei der Anschaffung einer Drohne zu beachten ist und welche bürokratischen Maßnahmen unbedingt erforderlich sind, erfahren Sie ebenfalls im nachfolgenden Artikel.
Bereits im Herbst 2019 führte Thomas Leitner, Schadenexperte und Chef-Sachverständiger bei faircheck, die Besichtigung eines Schneedruckschadens an einem Stallgebäude durch. Laut damals vorliegenden Informationen waren zahlreiche Welleternitplatten im Traufen-Bereich des Daches gebrochen. Das Dach war allerdings sehr hoch und keine Aufstiegsmöglichkeit vorhanden. Die Besichtigung erfolgte damals vom Dach des Nachbarn mittels Teleobjektivs. Einige Schäden waren damals zu erkennen – allerdings eine eher geringe Stückzahl. Mit dem Versicherungsnehmer wurde vereinbart, dass im Rahmen der Dachreparatur Fotos gemacht werden. Zum vorliegenden Fall kam eine Rechnung zur Prüfung auf. Fotos waren keine beigefügt. 47 Stück Welleternitplatten wurden getauscht. Thomas Leitner führte die Nachbesichtigung mittels Drohne durch.
Die Drohne im Einsatz
Thomas Leitner verwendete eine DJI Mini2 zur Begutachtung. Aus seiner Sicht eine sehr kompakte und leichte (unter 250gr. Fluggewicht) Drohne, die qualitativ hochwertige Ergebnisse (4K, 12 Megapixel, etc.) liefert und preislich noch akzeptabel ist.
Der Preis der Drohne liegt bei rund € 450,00. Versicherungen gibt’s ab ca. € 50,00 pro Jahr. Die Gebühren bei der Austrocontrol betragen seit 01.01.2021 € 32,80 (für 3 Jahre).
Das Flugverhalten einer Drohne
Das Fliegen einer Drohne ist im Gegensatz zum Flug mit einem Modellhubschrauber sehr einfach. Die Drohne von Thomas Leitner ist eine DJI Mini2 mit einem Fluggewicht unter 250 Gramm. Sie hebt ab (automatisch oder manuell), wird irgendwo günstig in der Luft platziert und bleibt dort auch. GPS und Kamera halten die Drohne stabil – auch (leichter) Wind ist kein Problem. Es bleibt also genug Zeit, dem Kunden all seine Fragen zu beantworten. Die Fotos sind qualitativ hochwertig und werden direkt auf die in der Drohne befindlichen Micro-SD Karte oder/und gleichzeitig am Smartphone abgespeichert. Die Bilder können, sofern gewünscht, im Anschluss gleich ohne Umwege auf die faircheck-ownCloud geladen werden.
Gemeinsam mit dem Dachdecker und dem Versicherungsnehmer in der Vogelperspektive
Bei der Nachbesichtigung fiel Thomas Leitner zuerst auf, dass der Stall, dessen Dach die Welleternitplatten trägt, ordentlich erweitert wurde und auch der Anbau mit eben solchen Welleternitplatten ausgestattet wurde. Mit der Drohne konnte relativ rasch gezeigt werden, dass eigentlich nur 4 Welleternitplatten am alten Gebäude erneuert wurden. Gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer und dem Dachdecker, der zufällig vor Ort war, konnten bei der anschließenden Live-Begutachtung des Daches immerhin 9 getauschte Welleternitplatten ausfindig gemacht werden, aber eben nicht 47.
Die rechtliche Situation zum Einsatz von Drohnen
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Drohnenverordnung gelten in Europa neue Bestimmungen beim Drohnenflug. Diese regeln, ab wann man ein Drohnenführerschein, der durch die Beantwortung der Prüfungsfragen online erhältlich ist, erforderlich ist. Prinzipiell muss man sich in der Drohnen Kategorie OPEN eine Drohnen-Betreiber-Registrierung durchlaufen. Diese Registrierung erfolgt auf der Webseite dronespace.at der Austro Control und kostet ca. 30 Euro einmalig. Im Zuge der Drohnen Registrierung 2021 gibts dann auch gleich die Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein.
Für Drohnen der Klasse C0 unter 250 Gramm ist keine Prüfung erforderlich!
Laut Austro Control braucht man für Multicopter mit C0 Drohnen Zertifizierung keine Prüfungsfragen im Rahmen der Drohnen Registrierung zu absolvieren. Neben anderen Vorgaben wiegen C0 Drohnen unter 250 Gramm, weshalb sie auch in der Drohnen Unterkategorie A1 fliegen dürfen. Mit diesen Drohnen darf nah am Menschen und über Unbeteiligten geflogen werden.
WICHTIG: Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.
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