Drohne schafft bereits vor dem Schadenfall Klarheit

Der Einsatz von Drohnen erleichtert die Begutachtung von schwer zugänglichen und exponierten Stellen. Eine Fluggenehmigung vergibt die Austro Control GmbH. Neben der Schadenaufnahme von Sturm- oder Hagelschäden setzt faircheck Drohnen erfolgreich im Bereich Prävention ein.

Laut den Beratern von PriceWaterhouseCoopers  wird der Einsatz der Drohnentechnologie alleine in der Versicherungsbranche weltweit bis ins Jahr 2025 6,8 Milliarden Dollar lukrieren. Doch wie sieht dir rechtliche Lage zu Fluggenehmigungen für unbemannte Luftfahrt in Österreich aus? Anfang 2014 wurde das Luftfahrzeuggesetz novelliert und um ein Kapitel ergänzt, das Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge umfasst. Seitdem ist die Austro Control GmbH, die zuständige Stelle in Österreich, die Fluggenehmigungen vergibt. Für Flugobjekte, die mehr als 150 kg wiegen, ist die Europäische Luftfahrtbehörde EASA zuständig. Vom Gesetz ausgenommen sind übrigens all jene unbemannten Geräte (bis ca 250 Gramm), die nicht mehr als 30 Meter über dem Boden fliegen. Diese gelten als Spielzeuge.

Besser für den Kunden – Drohnen vor dem Schadenfall
faircheck-Drohnen verfügen über die erforderliche Genehmigung der Austro Control und werden mit der entsprechenden Flugberechtigung bereits seit 2015 im Schadenmanagement von faircheck eingesetzt. Die Begutachtung von Sturm- und Hagelschäden erfolgt im Auftrag von Versicherungen. Seit kurzem werden gemeinsam mit Sanierungsunternehmen Dächer begutachtet, um mögliche zukünftige Schadenpunkte vorab zu lokalisieren. Durch die Technologie ist es für Versicherungen möglich, Risiken besser zu bewerten, laufend zu überwachen und damit die Zufriedenheit der Kunden zu steigern.

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Link zur Studie von PwC

faircheck-Imagespot

Video zur faircheck-Begutachtung mittels Drohne