VEX – Schadenbegutachtung auf Distanz kommt an

In der Schadenregulierung hat sich zuletzt nicht nur durch die Zunahme von Schäden aus Wetterextremen verändert. Die Pandemie war ein Game Changer im Bereich von Technikeinsatz in der Begutachtung. Die Möglichkeiten der Digitalisierung und Automatisation werden nicht nur von den Auftraggebern begrüßt, sondern vom Endkunden verstärkt eingefordert. Im nachfolgenden Artikel möchten wir den Blick auf die Videobegutachtung VEX und die Erfahrungen im Einsatz über die letzten Jahre werfen. Dafür haben wir mit den drei VEXPERTEN Kurt Kraxner, Robert Hirschler und Sebastian Gangl von faircheck gesprochen. 

VEX steht für die rasche und unbürokratische Schadenabwicklung beim Versicherungsnehmer bzw. Anspruchsteller. Die Videobegutachtung im Livestream durch den Schadenregulierer wurde laufend weiterentwickelt und via App noch benutzerfreundlicher gemacht und kommt seit Corona besonders gut beim Kunden bzw. Versicherungsnehmer an.

Schadenregulierer Kurt Kraxner dazu: „Sobald ich dem Kunden erkläre, dass die Überprüfung mittels VEX nicht nur schnell ist, sondern technisch so abläuft, als wenn ich als Schadenregulierer persönlich vor Ort wäre, ist die Akzeptanz, den Termin über VEX abzuwickeln, sehr hoch.“ Ähnliches berichtet auch der faircheck-Schadenexperte Robert Hirschler: „Während der Pandemie stellte sich heraus, dass VEX die geeignete Besichtigungsmethode ist. Beispielsweise konnte bei Versicherungsnehmern, die in Quarantäne waren, trotzdem eine Begutachtung durchgeführt werden.“ Die Praxis, insbesondere jene der letzten Jahre, zeigt, dass das Feedback sowohl beim Schadenregulierer als auch beim Kunden positiv ist.

In besonders entlegenen Gebieten ist VEX ein Game Changer für eine Kundenzufriedenheit. Das können die Feedbacks zur Schadenregulierung von faircheck bestätigen. Über positive Resonanz beim Kunden erzählt auch faircheck-Schadenregulierer Sebastian Gangl: „Die flexible Termingestaltung und die schnelle und unkomplizierte Abwicklung kommen beim Versicherungsnehmer an. Zusätzlich muss der Versicherungsnehmer keinen „Fremden“ ins Haus lassen, was doch einigen eher unangenehm ist.“ 

VEX – Videoexpertise wird vom Schadenregulierer am Desktop durchgeführt, während er im Livestream mit dem Versicherungsnehmer verbunden ist.

Wie VEXPERTEN gestrickt sein müssen? 

Der einfache und selbsterklärende Begutachtungs-Prozess von VEX erfordert beim Schadenregulierer selbst vielseitiges bautechnisches Wissen und Erfahrung, wie Robert Hirschler erläutert: „Anders als bei der Vor-Ort-Besichtigung muss der Sachverständige vom Sachverhalt ausgehend vorab schon wissen, welche Punkte zu untersuchen sind bzw. welche Informationen er benötigt, um eine seriöse Bewertung vorzunehmen.“

Der faircheck-Campus unterstützt im Bereich Aus- und Weiterbildung der faircheck-Schadenexperten. Die VEXPERTEN verfügen über die notwendigen Erfahrungen, um die Begutachtung auch per Videoexpertise durchführen zu können. Beim Qualitätscheck im faircheck-Backoffice und direkt bei der Versicherung ergeben sich beim richtigen Einsatz von VEX kaum Rückfragen, wie die Praxis zeigt. Robert Hirschler berichtet: „Durch die niedrige Rückfragenquote weisen die VEX-Fälle auf eine fallabschließende Regulierung hin. Das Feedback ist in der Regel von allen Seiten gut.“ 

Für die faircheck-Schadenregulierer ergeben sich Vorteile bei der Begutachtung mit VEX, die sich im Faktor Zeit für Routenplanung und Besichtigung widerspiegeln. Ökologische und ökonomische Faktoren der Nachhaltigkeit sind auf allen Seiten gegeben. Sebastian Gangl dazu: „VEX ist für mich als Schadenregulierer sehr positiv, da eine flexiblere Termingestaltung möglich ist, nachdem Termine nicht mit Routen und Fahrtzeiten koordiniert werden müssen.“

Welche Schadenfälle eigenen sich besonders für VEX?

Doch nicht jeder Sach- oder Haftpflichtschaden eignet sich für VEX. Die Vorauswahl kann anhand von wenigen Kriterien überprüft werden. „Alle Schäden, wo kein größerer zusätzlicher Aufwand bzw. Rückfragen zu erwarten sind, eigenen sich besonders gut für VEX“, erklärt der faircheck-Schadenregulierer Kurt Kraxner und ergänzt: „In der Zusammenarbeit mit Sanierungsfirmen ist VEX von Vorteil, da es beispielsweise beim Leitungswasserschaden, bereits Messungen und Abschätzungen von Seiten der Sanierungsfirma gegeben hat.“ Im beschriebenen Fall wird dem Kunden außerdem ein weiterer Vor-Ort-Termin erspart. 

Der eben erwähnte richtige Einsatz von VEX benötigt Fingerspitzengefühl und Erfahrung sowie Freude an der Arbeit mit moderner Technik von Seiten der Schadenregulierung. Wir haben abschließend je drei Punkte ausfindig gemacht, die zeigen, für welche Sachverhalte sich VEX eignet und wann von VEX eher die Finger zu lassen sind. 

Besonders gut für die Begutachtung mit Videoexpertise eigenen sich Fälle, die die nachfolgenden Kriterien aufweisen: 

  • Schadenfälle aus der Haftpflicht-, Sturm- und Leitungswasserversicherung
  • die Schadenhöhe ist idealerweise unter 10.000 Euro bzw. im überschaubaren Ausmaß
  • im Vorfeld kann von einem Übereinkommen mit dem Versicherungsnehmer bzw. Anspruchsteller ausgegangen werden

VEX ist nicht geeignet, wenn:

  • Schadenhergang unklar oder strittig 
  • Schadenhöhe über 10.000 Euro
  • der Versicherungsnehmer / Anspruchsteller lehnt die Besichtigung mittels App ab oder am Besichtigungsort ist kein Mobilfunknetz verfügbar 

GOOD NEWS: Seit Juli 2022 gibt es die fairVEX auch als Webanwendung

Der Download der fairVEX Anwendung als App entfällt mit Einführung der Webanwendung durch faircheck Mitte des Jahres 2022. So wird die Durchführung der Videoexpertise noch einfacher und schneller! Das bedeutet, dass der Kunde mit Klick auf den bereitgestellten Link direkt über den Webbrowser in die Videobesichtigung einsteigen kann. Es muss keine App mehr herunterladen werden. Ein Download der VEX-App im iTunes oder Google Play Store ist natürlich weiterhin möglich.

So funktioniert die Webanwendung

Bei der Videobegutachtung kann sich der Kunde entscheiden, ob er direkt die Webanwendung nutzt oder die App downloaden möchte.

Der Versicherungsnehmer bzw. Anspruchsteller erhält die Session-ID via SMS oder E-Mail. Dort ist der Link zur Webanwendung bzw. zum Download der App hinterlegt.

In der Webanwendung stehen alle Funktionen wie auch in der App zur Verfügung. Die Taschenlampe ist aus Datenschutzgründen bei iOS Geräten (iPhone und iPad) leider nicht vorhanden.

Wir empfehlen für Kunden die Verwendung der Standard-Browser Safari bei Apple Geräten oder Chrome bei Android Geräten.

Weitere Personen zur Videobegutachtung einladen

Schon seit einiger Zeit gibt es zusätzlich die Möglichkeit, u.a. Handwerker, Sanierungsunternehmen oder Kundenbetreuer zu einer Besichtigung einzuladen bzw. mit ihnen die Besichtigung gemeinsam durchzuführen.

Die Person erhält in der Anwendung ebenso die Rolle eines Gutachters und verfügt somit über die gleiche Ansicht wie der Schadenregulierer in der laufenden Session. So kann beispielsweise die Zeigerfunktion genutzt werden, um dem Kunden am Endgerät etwas zu zeigen uvm.

Hier können Sie sich über das Produkt Videoexpertise informieren oder das Team der faircheck-Schadenregulierer kennenlernen.